Mischform AG & Co. KG

Bei der Aktiengesellschaft & Co. Kommanditgesellschaft handelt es sich – wie z.B. bei der GmbH & Co. KG oder der Ltd. & Co. KG auch – um eine Personengesellschaft-Mischform. Steuerlich gesehen ist die Gesellschaft eine Kommanditgesellschaft und profitiert u.a. von mehr Gestaltungsfreiraum im Gesellschaftsvertrag und einem Gewerbesteuer-Freibetrag. Sie muss zudem als Personengesellschaft keine Körperschaftssteuer zahlen.

Statt einer natürlichen Person als Komplementär der KG wird eine Aktiengesellschaft eingesetzt. Sie übernimmt somit als als juristische Person und Komplementärin die Geschäftsführung und Haftung der AG & Co. KG. Mit Hilfe dieser Konstruktion lässt sich die Gesellschaft sogar an die Börse bringen. Anders als bei den anderen Mischform-Konstruktionen wie z.B. GmbH & Co. KG geht die Rolle der Aktiengesellschaft über die einer reinen Verwaltungsgesellschaft hinaus. Nach einer Aktienemission muss die Aktiengesellschaft von der Kommanditgesellschaft – welche das operative Geschäft tätigt – am Gewinn beteiligt werden. Diese Konstruktion eignet sich vor allem, wenn durch einen hohen Kapitalbedarf möglichst viel Eigenkapital von vielen Investoren gewonnen werden muss. Bei Gründern und den meisten mittelständischen Unternehmen ist sie aufgrund ihres bürokratischen Aufwandes und der strengen Reglementierung des Aktiengesetzes eher unbeliebt.

Sofern Sie über eine Gründung dieser Mischform nachdenken, sollten Sie unbedingt unseren Artikel zur GmbH & Co. KG beachten. Die GmbH & Co. KG eignet sich als Personengesellschaft-Kapitalgesellschaft-Mischform meist am besten.

ührung und Haftung der U.G. & Co. KG. Als Kommanditist tritt nun bei einer Ein-Mann-U.G. & Co. KG der Geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmergesellschaft auf. Er hat so kein Haftungsrisiko, da dieses die U.G. (haftungsbeschränkt) übernimmt und kann so z.B. Privatentnahmen in der Personengesellschaft wesentlich flexibler handhaben als in einer Kapitalgesellschaft. Das Risiko insgesamt kann – wenn gewollt – also bei nur einem Euro liegen.

Weiterführende Informationen zum Thema: Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG)

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