Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG handelt es sich – wie z.B. bei der GmbH & Co. KG oder der Ltd. & Co. KG auch – um eine Personengesellschaft-Mischform. Steuerlich gesehen ist die Gesellschaft eine Kommanditgesellschaft und profitiert u.a. von mehr Gestaltungsfreiraum im Gesellschaftsvertrag und einem Gewerbesteuer-Freibetrag. Sie muss zudem als Personengesellschaft keine Körperschaftssteuer zahlen.
Statt einer natürlichen Person als Komplementär der KG wird eine U.G. (haftnngsbeschränkt) „Mini-GmbH“ eingesetzt, die nur zum Zweck der Verwaltung gegründet wird und sonst nicht im Geschäftsverkehr auftritt. Die U.G. kann – anders als die GmbH – mit einer Stammeinlage von lediglich einem symbolischen Euro gegründet werden. Sie übernimmt somit als als juristische Person und Komplementärin die Geschäftsführung und Haftung der U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Bei einer Ein-Mann- U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG tritt der Geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmergesellschaft meist auch an die Stelle des Kommanditisten der Kommanditgesellschaft. Mithilfe dieser Konstruktion sind die Haftungsrisiken des Komplementärs voll auf die Verwaltungs- U.G abgewälzt und bis auf die Höhe des Stammkapitals der begrenzt. Da eine U.G. (haftungsbeschränkt) schon mit einem symbolischen Euro gegründet werden kann, würde sich die Haftung also, ähnlich wie bei der englischen Limited auf einen Euro begrenzen. Privatentnahmen, die in einer Kapitalgesellschaft problematisch sind, können in einer U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG wesentlich einfacher gehandhabt werden.
Da es sich bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. Kommanditgesellschaft um zwei Firmen handelt, müssen auch zwei Jahresabschlüsse angefertigt werden, was zu einem erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand führt.
Da die Unternehmergesellschaft als Verwaltungsgesellschaft i.d.R. keine Geschäftstätigkeit ausübt, fällt kein Gewinn an. Somit entfällt dann die ¼-Regelung der Gewinnrücklage (siehe: U.G. (haftungsbeschränkt)).
Bei der Gründung wird zunächst die Verwaltungs-Unternehmergesellschaft gegründet, anschließend die KG in Form der U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG. In unserem Download-Shop bieten wir ein Muster-Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Verwaltungs-U.G.als Komplementärin einer U.G. (haftungsbeschränkt) & Co. KG an.
Sofern Sie über eine Gründung dieser Mischform nachdenken, sollten Sie unbedingt unseren Artikel zur GmbH & Co. KG beachten. Die GmbH & Co. KG eignet sich als Personengesellschaft-Kapitalgesellschaft-Mischform meist am besten.
ührung und Haftung der U.G. & Co. KG. Als Kommanditist tritt nun bei einer Ein-Mann-U.G. & Co. KG der Geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmergesellschaft auf. Er hat so kein Haftungsrisiko, da dieses die U.G. (haftungsbeschränkt) übernimmt und kann so z.B. Privatentnahmen in der Personengesellschaft wesentlich flexibler handhaben als in einer Kapitalgesellschaft. Das Risiko insgesamt kann – wenn gewollt – also bei nur einem Euro liegen.
Weiterführende Informationen zum Thema: Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (U.G.) (haftungsbeschränkt)