Limited auf eigene Faust gründen!

Sollte man zur Gründung einer englischen Limited eine Gründungsagentur beauftragen oder geht’s auch ohne? Vor wenigen Tagen habe ich selbstständig meine erste Limited rechtskräftig gegründet. Hier berichte ich wie!

Anmerkung: Warum ich mich zur Gründung einer Ltd. & Co. KG entschlossen habe, Sinn und Unsinn kann man in einem weiteren Artikel mit dem Thema „Gründung einer Ltd. & Co. KG“ nachlesen. Er wird am 13. April 2013 veröffentlicht!

1. Einführung

Im Internet findet man häufig Warnungen, dass die englische Amtssprache für die meisten Gründer eine Hürde darstelle. Deshalb sollte man unbedingt die anfänglichen Mehrkosten für eine Gründungsagentur in Kauf nehmen, so viele Schreiber. Aber mal ehrlich: wer seine Idee umsetzen möchte hat als Einzelgründer oft an allen Ecken zu sparen und will mit einer Ltd. womöglich vor allem Anfangskosten minimieren. Meiner Erfahrung nach ist die Registrierung einer neuen private limited company als Nicht-Brite relativ unproblematisch, sofern die Ausgangssituation wie folgt oder ähnlich ist:

  • der Gründer will als Einzelperson gründen oder kennt die Mitgesellschafter so gut, dass er mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag zufrieden ist.
  • Anonymität ist kein Muss.
  • Der Gründer kann als Director und alleiniger Shareholder gelten (deutsches Pendant: wie etwa der Geschäftsführender Gesellschafter). Außerdem ist er auch Company Secretary (bzw. auf einen Externen wird verzichtet).
  • Die Limited soll als Verwaltungsgesellschaft genutzt werden und tritt ansonsten nicht im Geschäftsverkehr auf (hat keinerlei Umsätze)

2. Der Gesellschaftsvertrag

Will man zum Beispiel im Team gründen, kann die Sache komplizierter werden: bei der Online-Registrierung einer neuen Limited, muss der zweiteilige Gesellschaftsvertrag übermittelt werden. Der erste Teil, das s.g. Memorandum of association (Gesellschaftsvertrag „nach außen“) regelt das Außenverhältnis der Gesellschaft.

Das heißt: den Firmennamen, den Firmensitz, den Geschäftszweck sowie das Anteilsverhältnis. Außer der folgenden Standardformulierung gibt es von Seiten der englischen Behörden (Companies House) keine Anforderungen an den Gesellschaftervertrag (anders als in Deutschland): „Each subscriber to this memorandum of association wishes to form a company under the Companies Act 2006 and agrees to become a member of the company and to take at least one share.“

Dagegen regelt der zweite Teil, der Articles of Association das Innenverhältnis der Limited, also der Gesellschafter untereinander: wer darf im Namen der Gesellschaft Verträge schließen, wie werden die Gewinne ausgeschüttet etc.

Alle Texte müssen auf Englisch verfasst sein. Will man eine Ltd. also als Team gründen und stellt Anforderungen an das Memorandum and Articles of Association, gestaltet sich die selbstständige Gründung wesentlich schwieriger (Kosten für eine englische Rechtsberatung und ggf. Überstzungen).

3. Die Geschäftsadresse – Registered Office in England

Eine der wenigen Vorgaben, die das Companies House bei der Gründung einer Ltd. macht, ist die, dass eine zustellfähige Geschäftsadresse in Schottland oder England vorhanden sein muss, an welche behördliche Korrespondenzen zugestellt werden können. Für deutsche „Selbstgründer“ scheint diese Tatsache, auf den ersten Blick ein großes Problem zu sein.

Der Englische Markt ist – Gott sei Dank – im Bezug auf Virtual Offices und Assistants sowie Outsourcing für kleine Unternehmen deutlich entwickelter als der deutsche. Wohl auch nicht zuletzt wegen der einfachen Gründung einer Limited – auch für Ausländer.

So findet sich im Internet eine Vielzahl von Dienstleistern, welche Geschäftsadressen zur Miete anbieten und die Post der Ltd. annehmen können. Die meisten bieten zudem einen Forwarding- (Weiterleitungs-)Service und/oder Scan-Service der Post an.

Company Secretary ernennen

(Weiter lesen auf der nächsten Seite…)

3 Gedanken zu „Limited auf eigene Faust gründen!“

  1. „Anonymität ist kein Muss“

    Sorry, aber warum sollte jemand so dumm sein und mit seinem eigenen Namen gründen, statt einen Treuhänder zu nutzen??? Damit ist die Haftung weg und die Gerichte in Deutschland können den Firmenmantel für ungültig erklären.

    Vergessen wird die steuerliche Abwicklung. Gründer geraten in England oft in große Probleme, da Sie entweder kein Englisch können und/oder das Steuersystem dort nicht kennen. Der Artikel hat viele Wissenslücken. Unbedingt nachbessern!!!

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