Limited auf eigene Faust gründen!

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Schritt 4: Die „Subscribers“ sind die initiierenden Inhaber (first shareholders) einer Limited. In ihrem Namen wird die Firma gegründet. Deshalb unterzeichnen sie -elektronisch- den Gesellschaftervertrag (memorendum of association). Ein subscriber kann auch eine Firma sein, sofern diese Gesellschafter ist. Wie schon im Schritt „Officers“ müssen wieder Adressdaten (wieder auch ausländische möglich) und Sicherheitsfrage-Antworten hinterlegt werden. „Agreement with this statement“: der subscriber bestätigt, die Gründung dieser Firma zu wollen. Im nächsten Schritt kann wieder eine weitere Person als Gesellschafter bzw. subscriber hinzugefügt werden.

statement-of-complianceSchritt 5: „Statement of Compliance“: hier muss bestätigt werden, dass die Bewerbung entweder von den Gesellschaftern persönlich oder durch einen Agenten (z.B. einer Gründungsagentur) im Namen der Gesellschafter ausgeführt wird. Das eigentliche „Statement“ kommt anschließend und lautet: „I/We confirm that the requirements of the Companies Act 2006 as to registration have been complied with and I/We have viewed and accepted the Memorandum of Association. The statement of compliance is made and authenticated by all of the subscribers of the Memorandum of Association listed below:“

Die letzten Schritte: Es folgt eine Übersichtsseite, auf der noch einmal alle Daten geändert werden können. Klickt man auf „Next“ ist die Bewerbung abgeschlossen. Nun sind die 15 Pfund Gebühren fällig. certificate-of-incorpDiese sind sofort via Kreditkarte oder PayPal zahlbar. Nach der erfolgreichen Zahlung (die sich direkt im Anschluss an die Bewerbung empfiehlt), wird der Eingang der Bewerbung bestätigt. Nun heißt es warten: zwischen ein und zwei Tage dauert es, bis die Firma eingetragen ist. Sofern die Bewerbung erfolgreich war, erhält man dann eine E-Mail mit einer Urkunde und eine Kopie des Memorandums. In dieser E-Mail wird auch die Company Number mitgeteilt. Von nun an ist die Firma auch via WebCHeck auffindbar!

Wichtig: es wird empfohlen das einseitige Online-Formular für das britische Finanzamt (HMRC) direkt im Anschluss an die Bewerbung auszufüllen. Hier wird nach der Art der Unternehmung, dem Datum des Jahresabschlusses etc. gefragt. Hier ist auch anzugeben, dass die Gesellschaft ausschließlich in Deutschland  oder – wie in meinem Fall – überhaupt nicht geschäftstätig wird. Dieses Forumlar ist ebenso einfach und schnell online ausfüllbar, dass ich hier keine weiteren Erklärungen mehr dazu liefere. Falls noch Fragen auftauchen, sind diese als Kommentar oder Feedback zum Artikel gerne gesehen!

Fazit: in Great Britain eine Limited zu gründen ist so einfach, wie in Deutschland einen Telefonanschluss zu bestellen. Gründungsagenturen mögen zeitsparend und rechtlich abgesichert gründen. Für Unternehmer, deren finanzielle Mittel weitreichend(er) sind und die auf Nummer Sicher gehen wollen, liegen bei einer seriösen Gründungsagentur nie verkehrt. Muss man allerdings Geld sparen und/oder möchte die Gründung möglichst schnell vollziehen, eignet sich die Selbstgründung wohl am besten. Der günstigte Weg ist sie auf jeden Fall!

Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Wir haften in keiner Art für die Richtigkeit, hier gegebener Informationen. <

3 Gedanken zu „Limited auf eigene Faust gründen!“

  1. „Anonymität ist kein Muss“

    Sorry, aber warum sollte jemand so dumm sein und mit seinem eigenen Namen gründen, statt einen Treuhänder zu nutzen??? Damit ist die Haftung weg und die Gerichte in Deutschland können den Firmenmantel für ungültig erklären.

    Vergessen wird die steuerliche Abwicklung. Gründer geraten in England oft in große Probleme, da Sie entweder kein Englisch können und/oder das Steuersystem dort nicht kennen. Der Artikel hat viele Wissenslücken. Unbedingt nachbessern!!!

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