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Do-it-yourself Limited-Gründung
Anmeldung: einloggen, sofern schon ein Benutzeraccount beim Companies House vorhanden, ansonsten einen neuen anlegen. Die E-Mailadresse und ein Passwort reichen aus.
Im 1. Schritt müssen Firmenname, Rechtsform und die Anschrift hinterlegt werden. Auf der rechten Seite (siehe Screenshot) sind Hinweise zum jeweiligen Punkt aufgeführt. Der gewünschte Firmenname muss zuvor auf Verfügbarkeit geprüft (WebCHeck: http://wck2.companieshouse.gov.uk/) werden. Ist ein Firmenname bereits vorhanden, wird die Registrierung hinterher rejected (abgelehnt). In Punkt 1 („Select a name ending“) muss die Rechtsform gewählt werden. Hier kann für die Englische Limited wahlweise ein „Limited“, „Ltd.“ oder „Ltd“ an den Firmennamen angehängt werden. In Punkt 3 muss nun das in UK befindliche registered office address eingetragen werden (siehe dazu meine Erklärung bei Punkt 3 „Geschäftsadresse“).
Kleine Übersetzungshilfe:
Building Name/No. = Hausnummer
Postcode = PLZ, im oberen Beispiel „LS8 5DT“ für die Roseville Road in Leeds
Country = im oberen Beispiel „England“
c/o (if part of address) = meine Geschäftsadresse habe ich auf meinen Namen registeriert. Hier trage ich also auch meinen Namen ein!
Ist der exakte Firmenname bereits vergeben, gibt es eine Warnmeldung. Meldet man die Firma auf einen Namen an, der bereits in das britische Firmenregister eingetragen ist, läuft man Gefahr, eine Ablehnung zu erhalten.
Im 2. Schritt geht es um den „Officer„, d.h. den Director des Unternehmens. Name, Staatsangehöhrigkeit, Wohn-Land, Geburtsdatum muss eingetragen werden. Das englische Data-Format ist übrigens T/M/JJJJ.
„Director’s service address (See note 2).“ ist die Adresse, die später online von jedermann abrufbar ist. I.d.R. ist das die vorher eingetragene Adresse (registered office address). Bei „Director’s residential address (See note 3).“ habe ich die zweite Checkbox „The residential address is at the address supplied (select to display address fields)“ ausgewählt. Hier kann man auch ausländische Adressen eintragen. Der Abschnitt „Consent to Act (See note 4).“ dient der Authentifizierung. Es müssen min. 3 der 9 Sicherheitsfragen mit Antworten belegt werden!
Im nächsten Schritt können weitere Personen als Company Officers (Directors oder Company Secretary) ernannt werden:
Schritt 3: Nun wird es interessant: im Abschnitt „Capital“ werden nun die Anteilseigner (Shareholder) bzw. Inhaber des Unternehmens angegeben. Hier kann eine Einlage von 1 WÄHRUNG angegeben werden. Anders als oft behauptet, ist auch die Gründung mit unter einem Pfund möglich! Der aktuelle Eurokurs <-> Pfund liegt bei ca. 85 Penny. In der Optionbox sind diverse Währungen auswählbar (Yen, Peso, USD etc.). Meine Einstellung sieht nun wie folgt aus:
Als Währung wähle ich Euro, der Anteilstyp ist „Ordinary“ (gewöhnlich, d.h. keine Sacheinlage o.ä., sondern in Form von Geld), Number of shares = 1 (es gibt nur einen Anteil, 1=100%). „Amount paid up on each share“: wie viel Geld bereits beglichen wurde und wie viel noch offen ist (unpaid). Hier trage ich also eine Einheit und 0 Einheiten ein. „Aggregate nominal value“ die Summe des nominalen Wertes der schon beglichenen und unbeglichenen Anteile (0+1=1). „Prescribed particulars„: welche Rechte gehen für den Anteilseigner einher?
Standardmäßig – wie im deutschen Handelsrecht – das Recht auf Gewinnausschüttung, Stimmrecht etc.: „Each share has full rights in the company with respect to voting, dividends and distributions.“
(Weiter lesen auf der nächsten Seite…)
Hallo. Wo finde ich den Artikel „Gründung einer Ltd. & Co. KG“?
Hallo Mark, schau‘ mal hier: http://www.gründerzeit.de/recht/rechtsformen/limited-ltd-co-kg/
„Anonymität ist kein Muss“
Sorry, aber warum sollte jemand so dumm sein und mit seinem eigenen Namen gründen, statt einen Treuhänder zu nutzen??? Damit ist die Haftung weg und die Gerichte in Deutschland können den Firmenmantel für ungültig erklären.
Vergessen wird die steuerliche Abwicklung. Gründer geraten in England oft in große Probleme, da Sie entweder kein Englisch können und/oder das Steuersystem dort nicht kennen. Der Artikel hat viele Wissenslücken. Unbedingt nachbessern!!!