Einzelunternehmer ist bekanntlich jeder Gewerbetreibende, der weder Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) noch Inhaber einer anderen Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. U.G. (haftungsbeschränkt) oder Limited) ist. „Einzelunternehmer als eingetragener Kaufmann (e.K.), Kaufmannseigenschaft“ weiterlesen
Kategorie: Recht
Hier behandeln wir rechtliche Themen zur Gründung und Unternehmensführung oder setzten uns mit Fragestellungen auseinander, die wir mit Urteilen oder juristisch penibel beantworten.
Wer ist Kaufmann?
Der Begriff Kaufmann klingt altmodisch, wird aber vom Gesetzgeber – mit ein paar Ausnahmen – für alle Gewerbetreibenden gebraucht. §1, Abs. 1 HGB besagt: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“ „Wer ist Kaufmann?“ weiterlesen
Aufbewahrungspflichten von Handelsbüchern und digitale Aufbewahrung
Um die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens nachvollziehen und zweifelsfrei belegen zu können, schreibt der Gesetzgeber eine Aufbewahrung von wichtigen Unterlagen vor. Unter die Aufbewahrungspflicht fallen (gem. §257, Absatz 1, Nr. 1 HGB) für jeden Kaufmann Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach §325 Abs. 2a, Lageberichte, und weiter: „Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
2. die empfangenen Handelsbriefe,
3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,
4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).“
Zusammengefasst heißt das für den Einzelunternehmer: alle empfangenen und ausgestellten Rechnungen (Handelsbriefe) sowie die Buchungsbelege seines Buchhaltungsprogrammes müssen aufbewahrt werden.
Die in Absatz 1 Nr. 1 genannten Dokumente (Handelsbücher, Inventare, etc.pp.) sowie die in Nummer 4 genannten Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen 6(empfangene und ausgestellte Rechnungen) 6 Jahre aufbewahrt werden.
Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse dürfen alle Unterlagen auch auf digitalen Datenträgern aufbewahrt werden, sofern diese:
den formellen Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen, sowie
während der gesamten Aufbewahrungsdauer verfügbar und jederzeit lesbar sind und
die digitalen Dokumenten bildlich und inhaltlich dem Original entsprechen
Kapitalgesellschaften
Deutsche Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind von ihrer rechtlichen Form sowohl (Steuer-)Subjekt (gleichsam der Personengesellschaften), als auch Objekte. Sie verfügen im Wirtschaftsverkehr als s.g. „juristische Personen“ über fast dieselben Pflichte und Rechten wie natürliche Personen (=Menschen). Da Deutschland Teil des europäischen Wirtschaftsraumes ist, sind hierzulande auch ausländische Kapitalgesellschaftsformen bekannt. Hierzu zählen insbesondere die englische Limited (Ltd.) und die Societas Europaea (S.E.).
Siehe auch: Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Eine Personengesellschaft (im handelsrechtlichen Sinne) wird von mindestens zwei Gesellschaftern für ein gemeinsam betriebenes Handelsgewerbe gegründet. Anders als bei den Kapitalgesellschaften, haftet mindestens ein Gesellschafter persönlich voll, auch mit seinem Privatvermögen (Kommanditgesellschaft). Im Gegenzug bieten die Personengesellschaften mehr Möglichkeiten in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie ggf. steuerliche Vorteile. „Personengesellschaften“ weiterlesen
Kleinunternehmer
Meldet man in seinem örtlichen Rathaus einen Gewerbebetrieb an, wird man beim Ausfüllen des Formulars – spätestens aber anschließend vom Finanzamt – gefragt, ob man Umsatzsteuer abführen, oder Kleinunternehmer sein möchte. „Kleinunternehmer“ weiterlesen
Einzelunternehmen
Einzelunternehmer wird man, indem man in seinem örtlichen Rathaus einen Gewerbeschein beantragt. Nachdem man ein zweiseitiges Formular ausgefüllt hat, in dem man u.a. nach Namen und Zweck des Gewerbes, sowie Umsatzschätzungen der ersten Jahre gefragt wird, leitet das zuständige Rathaus oder Bürgeramt die Beantragung an weitere Institutionen weiter. U.a. dem zuständigen Finanzamt und der IHK. Von beiden erhält der Existenzgründer später noch Post. „Einzelunternehmen“ weiterlesen