Als Student selbstständig machen

Existenzgründer und Student gleichzeitig sein

Gleichzeitig Unternehmer und Student sein klingt schwierig, ist es aber nicht unbedingt. Kennt man die rechtlichen Definitionen und Grenzen, kann oft auch Bafög weiterhin gezahlt werden. Wir erklären wie man es macht: studieren und gleichzeitig selbstständig sein. Studenten haben oft Zeit und sind kreativ. Sich schon während des Studiums selbstständig zu machen scheitert oft nur an dem fehlenden Wissen, wie man es macht.

Muss ich mich als Unternehmer-Student auch selbst krankenversichern?

Die meisten Studenten dürften bis zum Ende ihres 25. Lebensjahres über ihre Eltern familienversichert sein und müssen sich daher nicht selbst versichern. War man Zivildienstleistender oder Wehrdienstleistender, verlängert sich die Maximaldauer um die geleisteten Dienstjahre.

Selbstständige müssen sich dagegen immer selbst sozialversichern, es sei denn, die Selbstständigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt. Hauptberuflich bedeutet hier, dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für die Selbstständigkeit investiert. Aber wer will das schon kontrollieren?  Informiert man seine Krankenversicherung nicht rechtzeitig in welchem Maße die Selbstständigkeit ausgeübt wird, besteht unter Umständen die Gefahr, dass die Familienversicherung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beendet wird.

Weiterhin dürfen nicht mehr als 385 Euro monatlich als privates Einkommen verdient werden. Maßgebend ist das Einkommenssteuerrecht. Ist man also Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer U.G.), kann man sich im Gesellschaftsvertrag ein monatliches Gehalt auszahlen lassen, welches die 385 Euro nicht überschreitet. Einzelunternehmer sollten stets ihre Buchführung im Auge behalten: liegt am Jahresende ein Gewinn vor, der 4620 Euro (385 Euro x 12 Monate) überschreitet, sollten ggf. noch Investitionen getätigt werden, welche sich auf den Gewinn auswirken. Gesellschafter einer Personengesellschaft können die Privatentnahmen dagegen flexibel handhaben und so immer unter dem Betrag von 385 Euro liegen. Das BAföG zählt nicht zum Gesamteinkommen, zusätzliche einkommenssteuerpflichtige Jobs allerdings schon!

Sollten Studenten mehr als 385 Euro verdienen, die Selbstständigkeit allerdings weiterhin nur nebenberuflich betreiben, könnte es sein, dass sie als krankenversicherungspflichtige Studenten nur vergünstigte Beiträge zahlen müssen. Hier lohnt sich ein Tarifvergleich!

Merkt man während der Selbstständigkeit, dass die Einkommensgrenze von 385 Euro überschritten werden könnte, kann es sich u.U. rentieren, ein Gewerbe auf den Namen der Eltern anzumelden oder eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Ist man dagegen zweifelsfrei hauptberuflich Selbstständiger und erst danach Student, muss man sich entweder einer gesetzlichen Krankenversicherung anschließen oder privat versichern. Man gilt dann – sozialversicherungstechnisch – also als „normaler“ Selbstständiger. Letzteres hat mit steigendem Alter meist auch steigende Beiträge zur Folge. Studenten sollten also langfristig entscheiden. Ausnahme bis zum Studienende: Studenten können bis zur Beendigung ihres Studiums noch problemlos in die GKV wechseln. Danach ist ein Wechsel oft schwierig.

Was tun wenn man doch baden geht?

Bis zur Beendigung des 25. Lebensjahres können selbst versicherte Studenten zurück zur Familienversicherung, sofern ihr Gesamteinkommen 385 Euro pro Monat nicht übersteigt.

BaFöG erhalten trotz Selbstständigkeit?

BAföG beziehende Studenten können während des Bewilligungszeitraums (meist auf die Regelstudienzeit begrenzt) bis zu 400 Euro monatlich dazu verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Ist das Einkommen höher, verringert sich das BAföG entsprechend.

Im BAfö-Gesetz heißt es, dass die Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn „die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt, also mindestens 40 Wochenstunden erfordert.“ Erfordert die Unternehmensgründung einen so großen Aufwand, dass man sein Studium wegen der Selbstständigkeit nicht in der vorgegebenen Regelstudienzeit beenden kann, führt dies u.U. zum Ende des 4. Fachsemesters zum Stopp der Zahlungen.

…und Kindergeld?

Zum 1.1.2012 hat der Gesetzgeber das Kindergeld einkommensunabhängig gemacht. Eltern bekommen weiterhin Kindergeld, auch wenn ihr Sohn oder ihre Tochter über 17500 Euro im Jahr verdienen.

Fazit:

Möchte man eine kleine Idee verwirklichen, die einen nicht zu großen Gewinn verspricht, oder sich zunächst nur selbstständig „probieren“, steht einem Gewerbe als Student nichts im Wege. Ist die Existenzgründung besonders aussichtsvoll, sollte man sich genauer mit staatlichen Förderprogrammen wie dem EXIST-Gründerstipendium auseinandersetzen. Nur Mut!

Das BMWi hat auf seinem Existenzgründerportal alle wesentlichen Punkte, die es zu beachten gilt, zusammengetragen.
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6 Gedanken zu „Als Student selbstständig machen“

  1. „Gesellschafter einer Personengesellschaft können die Privatentnahmen dagegen flexibel handhaben und so immer unter dem Betrag von 385 Euro liegen.“ Und was haben die Privatentnahmen mit dem hier relevanten Gewinn des jeweiligen Gesellschafters gemein? Nur weil ich meinen, unter Umständen, höheren Gewinnanteil aus der Personengesellschaft nicht vollkommen entnehme heißt es ja nicht, dass der Gewinn nicht entstanden ist.

  2. Hallo Herr Röwe, vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Werden die Gewinne nicht ausgezahlt, sondern verbleiben in der Unternehmnung (Thesaurierung), sind sie einkommenssteuerrechtlich nicht zu versteuern – sondern erst im Moment der Entnahme. Soweit zumindest mein Kenntnisstand, liege ich falsch?

    Viele Grüße

  3. Genau hier bin ich gerade auch gestolpert… Ich dachte bisher ebenfalls, dass die Entnahme nicht entscheidend für die Besteuerung ist, sondern der Gewinn. Wäre aber froh, wenn das Gegenteil der Fall ist, insbesondere wegen der studentischen Versicherung. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Die zweite Frage wäre, ob, sofern die Gewinne die die Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer sind, der monatliche Gewinn als Durchschnittswert aus dem Jahresgewinn errechnet wird, oder ob tatsächlich ein monatlicher Abgleich stattfindet. Dies wäre bei stark schwankenden Einnahmen ggf ziemlich teuer….

    1. Hallo Miriam, hier liegt ein entscheidender Unterschied ziwschen Personengesellschaften (KG, oHG, Mischformen etc.) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Einzelunternehmen. Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter jederzeit frei Geld aus der Unternehmnung zu nehmen. Diese Beträge schmählern nicht den Gewinn der Personengesellschaft (sind also nicht als Kosten buchbar), werden aber – sofern innerhalb des Gewerbesteuerfreibetrages – ausschließlich auf Ebene der Gesellschafter per Einkommenssteuer versteuert. Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige juristische Person und zahlt auch dem CEO ein Gehalt, das im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Bist du nun also CEO z.B. einer U.G. (haftungsbeschränkt) und lässt dir nur 300 Euro pro Monat auszahlen und lässt einen Familienangehörigen 100% der Kapitalanteile halten, bist du auf jeden Fall nicht selbst versicherungsprflichtig. Da nun aber eine Personengesellschaft – anders als ein Einzelunternehmen (bitte nicht darauf festnageln) – ein eigenständiges Steuersubjekt ist, entspricht der Gewinn des Unternehmens nicht unbedingt dem Einkommen des/der Gesellschafter/s, nämlich dann, wenn dieser thesauriert wird. Zur zweiten Frage: die Einkommensteuererklärung erfolgt ja jährlich, deshalb wird der gesamten Gewinn durch 12 dividiert. Wie du schon sagst, handelt es sich also um einen Durchschnittswert. Bei der Krankenversicherung kann es u.U. anders sein.

  4. Hi,

    ich habe zur Zeit ein Kleinunternehmen und bin nebenbei Student. Jetzt ist es aber leider so das ich durch die Menge der Aufträge gezwungen bin Leute auf geringfügiger Basis zu beschäftigen. Es handelt sich dabei auch um feste Aufträge die unbefristet sind. Dabei würden die Objekte soviel abwerfen das ich die Sozialen Vorsorgen für Mitarbeiter und mich bewältigen könnte.

    – Versicherung
    – Steuerberater
    – Knappschaft
    – Steuern / Einkommensteuer / ggf. Gewerbesteuer

    Jedoch stelle ich die Frage dürfte ich das ganze während eines Hauptstudiums machen?

    Grüße

    Patrick

  5. Eine Frage: Was hat es mit den 385 € auf sich – bzw. wo kommen die her? Würde man den studentischen 26. jährigen GF einer GmbH in einem 400/450 € Job beschäftigen, läge dieser ja schon drüber?

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