Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschafts-Mischform. Steuerlich gesehen ist die Gesellschaft eine Kommanditgesellschaft und profitiert von mehr Gestaltungsfreiraum im Gesellschaftsvertrag, einem Gewerbesteuer-Freibetrag. Sie muss zudem als Personengesellschaft keine Körperschaftssteuer zahlen.
Statt einer natürlichen Person als Komplementär der Kommanditgesellschaft, wird eine Verwaltungs-GmbH eingesetzt, die nur zu diesem Zweck gegründet wird und sonst nicht im Geschäftsverkehr auftritt. Sie übernimmt somit als juristische Person und Komplementärin die Geschäftsführung und Haftung der GmbH & Co. KG. Bei einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG tritt der Geschäftsführende Gesellschafter der GmbH auch an die Stelle des Kommanditisten der KG. Mithilfe dieser Konstruktion sind die Haftungsrisiken des Komplementärs voll auf die Verwaltungs-GmbH abgewälzt und bis auf die Höhe des Stammkapitals der GmbH in Höhe von meist 25.000 Euro begrenzt. Privatentnahmen, die in einer Kapitalgesellschaft problematisch sind, können in einer GmbH & Co. KG wesentlich einfacher gehandhabt werden.
Da es sich bei der GmbH & Co. KG um zwei Firmen handelt, müssen auch zwei Jahresabschlüsse angefertigt werden, die zu einem erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand führen.
Bei der Gründung wird zunächst die GmbH gegründet, anschließend die KG in Form der GmbH & Co. KG. In unserem Download-Shop bieten wir ein Muster-Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Verwaltungs-GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG an.
Weiterführende Informationen zum Thema: Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Artikel-Bild: ©Thomas Siepmann / PIXELIO