Bei der AG & Co. oHG handelt es sich – wie bei der GmbH & Co. KG auch – um eine Personengesellschafts-Mischform. Steuerlich gesehen ist die Gesellschaft eine offene Handelsgesellschaft. Mindestens ein Gesellschafter der oHG ist hierbei eine Aktiengesellschaft, die gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der AG & Co. oHG haftet. Denkbar ist die Konstruktion bei einem Gemeinschaftsprojekt zweier Aktiengesellschaften. Die Geschäftsführung teilen sich hierbei die Geschäftsführer der beiden Gesellschafter-Gesellschaften, sofern der Gesellschaftsvertrag der oHG nichts anderes besagt. Sofern sich eine juristische und eine natürliche Person zu einer AG & Co. oHG zusammentun, haften beide Gesellschafter unbegrenzt. Die natürliche Person dagegen auch mit ihrem vollen Privatvermögen.
Weiterführende Informationen zum Thema: Aktiengesellschaft (AG), offene Handelsgesellschaft (oHG)