Wie der Name schon sagt, sind Forderungen nicht gleich mit der Zahlung verbunden. So unterscheidet man buchhalterisch die „offene Forderung“ gegenüber der Zahlung. Schreibt ein Unternehmen also eine Rechnung und nennt in dieser eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, wird die Rechnung – gemäß des materiellen Grundsatzes Ordnungsgemäßer Buchführung – bereits buchhalterisch als „offene Forderung“ (=Ertrag) gebucht. Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, wird eine weitere Buchung im aktiven Sachkonto „Bank“ erfasst. Die „offene Forderung“ wird anschließend ausgebucht. Siehe auch: Buchung einer offenen Forderung, Buchung einer Zahlung und Ausbuchung einer Forderung