Bei einer Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Jahresabschlusses. Darum zählt sie auch zu dem externen Rechnungswesen von Firmen und Unternehmen. In einer Gewinn- und Verlustrechnung werden über einen bestimmten Zeitraum Aufwendungen und Erträge dargestellt, die sich insbesondere auf ein Wirtschaftsjahr beziehen. Dadurch werden aus der finanztechnischen Perspektive die Quellen, die Höhe und die Art des unternehmerischen Erfolges ausgewiesen. Wenn die Erträge überwiegen, so handelt es sich bei dem Erfolg um einen Gewinn, ansonsten handelt es sich um einen Verlust. Mit Hilfe der GuV wird durch eine Zeitraumrechnung der Erfolg ermittelt. Dabei werden alle Daten einer Rechnungsperiode berücksichtigt, die erfolgsrelevant sind. In der internationalen Rechnungslegung hat die Gewinn- und Verlustrechnung aber eher die Funktion eines Instruments, dass die die Ertragslage darstellen soll.
Der formale Aufbau
Für das Aussehen einer GuV gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Beispiel wäre das die Staffel- oder Kontenform. Bei letzterem wird das Ergebnis als Saldo angezeigt, und zwar auf der entsprechenden Kontoseite. Bei Verlust steht es auf der Habenseite, bei Gewinn auf der Sollseite. Bei der Staffelform hingegen werden die einzelnen Positionen angeordnet, untereinander. In mehreren Zwischenschritten gelangt man so über eine Fortrechnung oder Fortschreibung zum Persionenergebnis.
Eine weitere Möglichkeit ist das Brutto- Nettoprinzip. Hier werden in der GuV die handelsrechtlichen Ertrags- und Aufwandsarten als Einzelposition aufgeführt. Eine Saldierung ist hierbei unzulässig. Ausnahmen bestehen nur für mittelgroße bzw. kleine Kapitalgesellschaften, die über die Erlaubnis verfügen, bestimmte Positionen zusammenzufassen. Ein detaillierter Kontenplan muss aber in jedem Fall erstellt werden.
Bestandteil einer GuV sollten auf jeden Fall die Ergebnisverwendung und Ergebnisvermittlung sein, zudem darf die Erfolgsspaltung in die unterschiedlichen Quellen des Erfolges nicht außen vorgelassen werden.
Zudem gibt e eine ganz feste Gliederung, die eingehalten und durchnummeriert werden muss. So stehen an erster Stelle die Umsatzerlöse, dann folgen die Herstellungskosten, da Bruttoergebnis, die Vertriebskosten und die allgemeinen Verwaltungskosten. A sechster Stelle sind sonstige betriebliche Erträge aufzuführen, an siebter die Aufwendungen. Aus allen dem ergibt sich das Betriebsergebnis.
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