Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft (im handelsrechtlichen Sinne) wird von mindestens zwei Gesellschaftern für ein gemeinsam betriebenes Handelsgewerbe gegründet. Anders als bei den Kapitalgesellschaften, haftet mindestens ein Gesellschafter persönlich voll, auch mit seinem Privatvermögen (Kommanditgesellschaft). Im Gegenzug bieten die Personengesellschaften mehr Möglichkeiten in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie ggf. steuerliche Vorteile.

In Deutschland zählen zu den Personengesellschaften: die Kommanditgesellschaft (kurz: KG) und die offene Handelsgesellschaft (kurz: oHG). Außerdem gibt es Mischformen wie GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG, die ebenfalls wie Personengesellschaften gehandelt werden. Die Personengesellschaften sind rechtlich aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder BGB-Gesellschaft) hervorgegangen.