Die Kunst ein Freiberufler zu sein

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Als Freiberufler unterliegt man nicht der Gewerbeordnung und muss daher keine Gewerbesteuer abführen. Außerdem entfällt zum Beispiel als Web-Designer der Mitgliedsbeitrag der zugehörigen IHK und Körperschaftssteuer – nur von Kapitalgesellschaften zu zahlen – entfällt ebenfalls gänzlich. Freiberufler unterliegen lediglich der Umsatz- und persönlichen Einkommenssteuer.

Ersparnisse für Freiberufler gegenüber Gewerbebetrieben:

  • keine Gewerbesteuer  -> die Hebesätze variieren kommunal
  • ggf. keine Mitgliedsbeiträge bei Kammern (z.B. der IHK)  -> ca.  120 Euro p.a.
  • keine Körperschaftssteuer (bei Kapitalgesellschaften)  -> 15 % des Gewinns

Buchführungspflicht für Freiberufler

§ 238 HGB bestimmt die Buchführungspflicht für jeden Kaufmann. Freiberufler – wie auch Kleingewerbetreibende – gelten als „Minderkaufleute“ und sind nur zur einfachen Buchführung verpflichtet (§ 4 Abs. 3 EStG). Sie müssen lediglich alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auflisten und das Betriebsergebnis mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (alle Einnahmen abzüglich Ausgaben) ermitteln. That’s it!

Fazit: hat man mit seiner Tätigkeit die Qual der Wahl, ob man einen Gewerbebetrieb anmeldet oder als Freiberufler selbstständig werden möchte, spart man i.d.R. sehr viel Geld als Freiberufler. Achtung: hat man sich erst einmal als Gewerbetreibender beim Finanzamt angemeldet, ist es oft sehr schwer, nachträglich noch als Freiberufler eingestuft zu werden. Eine gründliche Vorab-Recherche ist also zwingend!

Web: Weiterführende Infos zum Thema finden Sie auf freie-berufe.de, dem Bundesverband der freien Berufe. Artikel-Bild: ©Ich-und-Du / PIXELIO