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Als Freiberufler unterliegt man nicht der Gewerbeordnung und muss daher keine Gewerbesteuer abführen. Außerdem entfällt zum Beispiel als Web-Designer der Mitgliedsbeitrag der zugehörigen IHK und Körperschaftssteuer – nur von Kapitalgesellschaften zu zahlen – entfällt ebenfalls gänzlich. Freiberufler unterliegen lediglich der Umsatz- und persönlichen Einkommenssteuer.
Ersparnisse für Freiberufler gegenüber Gewerbebetrieben:
- keine Gewerbesteuer -> die Hebesätze variieren kommunal
- ggf. keine Mitgliedsbeiträge bei Kammern (z.B. der IHK) -> ca. 120 Euro p.a.
- keine Körperschaftssteuer (bei Kapitalgesellschaften) -> 15 % des Gewinns
Buchführungspflicht für Freiberufler
§ 238 HGB bestimmt die Buchführungspflicht für jeden Kaufmann. Freiberufler – wie auch Kleingewerbetreibende – gelten als „Minderkaufleute“ und sind nur zur einfachen Buchführung verpflichtet (§ 4 Abs. 3 EStG). Sie müssen lediglich alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auflisten und das Betriebsergebnis mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (alle Einnahmen abzüglich Ausgaben) ermitteln. That’s it!
Fazit: hat man mit seiner Tätigkeit die Qual der Wahl, ob man einen Gewerbebetrieb anmeldet oder als Freiberufler selbstständig werden möchte, spart man i.d.R. sehr viel Geld als Freiberufler. Achtung: hat man sich erst einmal als Gewerbetreibender beim Finanzamt angemeldet, ist es oft sehr schwer, nachträglich noch als Freiberufler eingestuft zu werden. Eine gründliche Vorab-Recherche ist also zwingend!
Web: Weiterführende Infos zum Thema finden Sie auf freie-berufe.de, dem Bundesverband der freien Berufe. Artikel-Bild: ©Ich-und-Du / PIXELIO