Unternehmergesellschaft, U.G. (haftungsbeschränkt)

Die U.G. ist die neuste Rechtsform in Deutschland und wurde 2008 im Rahmen der Reformierung des GmbH-Rechts eingeführt. Laut statistischem Bundesamt, wurden in Deutschland bis Ende 2011 über einhundert Tausend U.G.en gegründet. Damit wird sie wohl schon bald die beliebteste Rechtsformen für Gründer sein.

Die U.G. ist formal der GmbH gleichgestellt, so dass alle Gesetze des GmbH-Rechts auch auf sie zutreffen. Sie ist somit eine Kapitalgesellschaft. Der wesentliche Unterschied bei der Gründung zwischen GmbH und U.G. ist das Stammkapital: wo für die GmbH mittelfristig 25.000 Euro zur Gründung notwendig sind, gibt es für die Unternehmergesellschaft keine Vorschriften zum Mindestkapital. Sie kann somit auch mit einem symbolischen Euro gegründet werden.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der U.G. die Hemmschwelle wegen des hohen Kapitalaufwandes von 25000 Euro für die Gründung einer GmbH senken wollen. Es ist also nicht korrekt davon auszugehen, die U.G. sei das deutsche Pendant zur englischen Limited. Anders als bei der Ltd. werden die Gesellschafter gezwungen, einen Viertel des jährlichen Gewinns auf einem extra Konto zu buchen bis 25.000 Euro erreicht sind. Dies ist auch der Grund, weshalb in Handelsbriefen stets der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ beibehalten bleiben muss.

Nach Erreichen der 25.000 Euro-Marke kann die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umgewandelt werden und die Gewinn-Rücklagen gehen wie üblich in das Stammkapital (Eigenkapital) über (auch die ¼-Gewinnrücklagen tauchen schon vorher in der Bilanz an selber Position auf)! Optional kann auch die Rechtsform U.G. beibehalten werden, ohne den Hinweis „haftungsbeschränkt“ weiterhin führen zu müssen.

Macht die Gründung einer U.G. mit einem Stammkapital von einem Euro Sinn?

Da ich als Gründer einer Kapitalgesellschaft bereits die Gründungs- und Beratungskosten im Vorfeld zur eigentlichen Gründung ergebniswirksam als Aufwendungen buchen kann und so Steuern spare, macht es wenig Sinn, die U.G. mit einem Euro zu gründen, da diese bereits kurz nach Gründung unterkapitalisiert wäre. Im Internet kursiert zudem häufiger die Behauptung, die Notarkosten seien bei der Gründung mit einem Euro am geringsten: Da Notare nach einer amtlichen Kostentabelle honoriert werden, in der Grenzbeträge angegeben werden, ist eine Gründung der U.G. zu denselben Kosten mit einem Euro wie mit 500 Euro möglich.

Wann macht sie Sinn und was ist zu beachten?

Unternehmergesellschaften machen vor allem dann Sinn, wenn ich für mein Unternehmen weniger als 10.000 Euro Kapital zum Start benötige, mich jedoch trotzdem weitestgehend von einer persönlichen Haftung mit meinem vollen Privatvermögen entziehen möchte. Dies ist häufiger der Fall bei Internet-Startups. In diesem Bereich transportiert die U.G. ein Startup-Image. Liegt der Kapitalbedarf ohnehin über 10.000 Euro, sollte stattdessen eher über die direkte Gründung einer vollwertigen Gesellschaft mbH nachgedacht werden.

Wenn ich in einem Team gründe und keiner der Gründer persönlich haften möchte, da das Haftungsrisiko höher als gewöhnlich ist (siehe auch: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (oHG)). Des Weiteren ist die U.G. bei so genannten Business Angels, also Geldgebern oder Beratern während der ersten Phasen einer Startup-Gründung, beliebt. Der Grund liegt darin, dass sie selbst als Gesellschafter auftauchen und für ihr Geld in einem gefestigten gesetzlichen Rahmen Anteile an dem Unternehmen sichern. Diesen Vorteil bietet auch die Kommanditgesellschaft, wie wir in diesem Artikel näher beschreiben. In einer risikoreicheren Version kann der stille Gesellschafter – sogar bei einem Einzelunternehmen – eine gute Alternative sein.

Die Besteuerung der Unternehmergesellschaft

Als Kapitalgesellschaft unterliegen die Gewinne einer U.G. bei Ausschüttung der Gewinne, der Körperschaftssteuer, sowie der Gewerbesteuer. Die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sowie die Gehälter und Löhne sind einkommensteuerpflichtig.

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