Oft findet man in Internetforen die Behauptung, dass man erst von einer „Firma“ sprechen darf, wenn diese im Handelsregister eingetragen sei oder es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handele. Diese Behauptungen sind allerdings falsch!
Laut Handelsgesetzbuch spricht man von einer Firma (oder Handelsfirma), sobald ein Kaufmann ein Handelsgewerbe unter einem Namen (Firmennamen) betreibt. Die Firma ist also der Name, unter dem der Kaufmann (siehe auch: Kaufmannseigenschaft) seine Leistungen nach Außen hin präsentiert:
§ 17, Absatz 1 HGB: „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“
Beispiel: Der Unternehmer Hans Otto betreibt unter dem Namen „Otto Blumenversand“ einen Online-Shop für Dekorartikel. Er ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Die Firma lautet in unserem Beispiel also „Otto Blumenversand“.