Eines der wesentlichen Aspekte, über die sich die meisten Gründer den Kopf zerbrechen (sollten), ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Je nach Wissensstand des Gründungsteams kommt es immer häufiger zu einer Art „Spontanentscheidung“ zur Gründung mit einer bestimmten Rechtsform, wie zum Beispiel der „neuen Mini-GmbH“ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie wird schließlich oft als ideale Startup-Rechtsform dargestellt, was kann also falsch daran sein? Doch, dass die U.G. als Kapitalgesellschaft strenge Anforderungen an die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, die Geschäftsführung und beispielsweise im Insolvenzfall an das Verfahren, stellt, wird meist verschwiegen. In den folgenden Steckbriefen zu Gesellschaftsformen, Rechtsformen oder Unternehmensformen – die allesamt dasselbe meinen – versuchen wir romantische Vorstellungen und Vorurteile aus der Welt zu schaffen und beleuchten wichtige Einzelheiten, die gewöhnlich wohl nur der Steuerberater genauer erklären kann.