Wer ist Kaufmann?

Der Begriff Kaufmann klingt altmodisch, wird aber vom Gesetzgeber – mit ein paar Ausnahmen – für alle Gewerbetreibenden gebraucht. §1, Abs. 1 HGB besagt: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“

Nun stellt sich die Frage, was ein Handelsgewerbe ist? Schließlich gibt es genug Unternehmer, die nur Dienstleistungen anbieten. Absatz 2: „Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“.

Im Grunde ist also jedes Gewerbe ein Handelsgewerbe. Schließlich handelt auch der Dienstleister – nicht nur volkswirtschaftlich – mit der Ware „Zeit“ oder „Beratung“!

In vielen Lehrbüchern zur Betriebswirtschaftslehre findet man noch die Behauptung, eine Gewinnerzielung und auf eine planmäßige Wiederholung gerichtete selbstständige Tätigkeit definieren die Kaufmannseigenschaften. In Zeiten von eBay und co. haben sich Gerichte bis dato um eine genauere Definition bemüht. Mehr dazu unten.

Was ist nun aber mit der Ausnahme: „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“?

Hier streiten sich die Geister. Nach den letzten Gerichtsurteilen „zu urteilen“, in denen es oft um Streitigkeiten zwischen Finanzämtern und „eBay“-Privatveräufern ging, die in Art und Umfang als Gewerbliche Verkäufer tätig waren, ist die Menge das Maß aller Dinge.
Verkaufe ich als Privatperson im Internet über einen längeren Zeitraum mehr Artikel, als für eine Privatperson üblich, oder richte ich in meiner Wohnung beispielsweise eine Art Lager oder Verpackungsstation ein, überschreitet dies immer Art und Umfang, die einen Geschäftsbetrieb nicht erfordern. Es ist dann also nötig, dass ich ein Gewerbe ausübe!

Ausnahmen bestätigen die Regel: Land- und Forstbetriebe sind einer speziellen Regelung unterworfen und gelten nicht als Handelsgewerbe. Ebenso die „freien Berufe“ wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater. Auch selbstständige Künstler haben keine Kaufmannseigenschaft.

Kaufmann ohne Handelsgewerbe

Auch kann ich mich selbst zum Kaufmann machen, ohne über ein Handelsgewerbe zu verfügen, in dem ich mich in das Handelsregister eintrage und somit ein eingetragener Kaufmann (e.K.) bin. Mehr zum Thema: Einzelunternehmer als eingetragener Kaufmann