Es gibt keinen Unterschied, bzw. beide Begriffe meinen dasselbe: nämlich die Endverbraucher-Besteuerung von Waren und Dienstleistungen. Unternehmen bezeichnen die Mehrwertsteuer oft als Umsatzsteuer, da es sich bei der MwSt. buchhalterisch um die Verbindlichkeit „Umsatzsteuer“ gegenüber dem Finanzamt handelt.
Das Konto „Umsatzsteuer“ fällt in die Kategorie „Verbindlichkeiten“ und steht in der Bilanz somit auf der passiven (rechten) Seite. Umsatzsteuer ist also der Kontoname für die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Das Gegenstück dazu ist die Vorsteuer.
Das folgende Beispiel macht es deutlich: die Firma X GmbH verkauft Firma Y KG einen Fernseher zum Preis von 1000 Euro netto. Die 1000 Euro sind nach dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 19% also 1190 Euro brutto. Der von Firma Y zu zahlende Betrag ist also 1190 Euro. Firma X GmbH bucht die zusätzlichen 190 Euro buchhalterisch auf dem Konto „Umsatzsteuer“. Die 190 Euro muss Firma X GmbH also an das Finanzamt abführen. Es hat also die Verbindlichkeit, 190 Euro Umsatzsteuer abzuführen.
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